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Kronen und Teilkronen

Ist der Defekt an einem Zahn sehr ausgedehnt, wie z.B. nach einer Wurzelbehandlung, ist eine Füllung nicht mehr ausreichend, den Zahn wieder aufzubauen und vor Frakturen zu schützen. In dem Fall muss der Zahn "überkront" werden. Der Zahndefekt wird begradigt und in Form gebracht. Im zahntechnischen Labor wird eine Krone oder Teilkrone hergestellt. Diese wird in einem zweiten Termin eingesetzt. So wird der Zahn in Form und Funktion wieder herstellt und vor weiterem Schaden durch Karies, Frakturen oder erneutem Bakterienzutritt in die Wurzelfüllung bewahrt.

Kronen und Teilkronen sind in Ihrer büroktatischen Definition und der Herstellungsweise Zahnersatz. Von Ihrem medizinischen Nutzen aus betrachtet handelt es sich jedoch um eine zahnerhaltenden Maßnahme.

Kronen und Teilkronen gehören zum "Zahnersatz" - ein fehlender Teil des Zahns wird im zahntechnischen Labor individuell wieder hergestellt und am Zahn befestigt. Das fehlende Stück Zahn wird ersetzt und der Zahn dadurch wieder vervollständigt.

Begriffe wie "Krone" oder "Teilkrone" drücken dabei nur aus, wie groß der zu ersetzende Anteil des Zahns ist bzw. wie stark der natürliche Zahn beschliffen werden muss. Bei einer Krone wird der sichtbare Teil des Zahns rundherum bis zum Zahnfleisch beschliffen und die gesamte Zahnkrone ersetzt. Bei einer Teilkrone kann mehr gesunde Zahnsubstanz belassen werden. Es gibt noch weit mehr Unterteilungen, die aber durch die fließenden Übergänge eher theoretisch sind.

Allen gemeinsam ist, es wird nicht der gesamte Zahn ersetzt. Die Zahnwurzel bleibt erhalten und nur der in der Mundhöhle sichtbare Anteil des Zahnes wird rekonstruiert.

Die Formgebung (z.B. Krone, Teilkrone) und das Material (z.B. Gold, Keramik) bedingen sich durch die Materialeigenschaften und die Befestigungsart gegenseitig. Das Zusammenspiel ist schwer mit wenigen Worten zu vermitteln. Im Gespräch zwischen Arzt und Patient wird oft vereinfachend von "Überkronung" gesprochen, was aber nicht zwangsläufig heißt, dass ein Zahn rundherum beschliffen wird.

Die Herstellung von Krone und Teilkronen erfolgt indirekt. Sie werden nicht direkt im Mund des Patienten angefertigt, sondern von einem Zahntechniker im zahntechnischen Labor hergestellt.

Im ersten Schritt wird der Zahn vom Zahnarzt vorbereitet und in die neue Form gebracht. Von dem präparierten Zahn wird dann eine Abformung genommen, genauso wie vom Gegenkiefer. Der Zahn wird mit einer provisorischen Kunststoffkrone, die in der Praxis hergestellt wird, versorgt und schützt den Zahn bis zum nächsten Termin.

Dann geht die Arbeit ins zahntechnische Labor. Der Zahntechniker stellt anhand der Abformungen Gipsmodelle her und montiert sie in einem Gelenksimulator. So kann er auf den Modellen den Zahnersatz passend für den Zahn, zu den Nachbarzähnen und in der Kaufläche passend zum Gegenkiefer anfertigen.

Die fertige Restauration wird in einem weiteren Termin vom Zahnarzt eingesetzt. Die Passung der Krone wird überprüft, der Feinschliff in den Kontakten zu Nachbarzähnen bzw. Gegenkiefer gegeben und dann am Zahn befestigt.

Bei "Behandlungsbeispiele" können Sie den Herstellungsablauf in Bildern sehen.

Für die Herstellung von Kronen und Teilkronen werden hauptsächlich Keramiken und Metalllegierungen genutzt. Beide Materialien können einzeln und in Kombination verwendet werden.

Keramiken unterteilen sich dabei im Prinzip in Vollkeramik und Verblendkeramik. Bei Vollkeramik besteht die gesamte Restauration aus reiner Keramik. Bei Verblendkeramik wird ein Gerüst aus Metall oder Zirkon mit Keramik ummantelt.

Bei den Metalllegierungen gibt es unterschiedliche Zusammensetzungen, die u.a. von Ihrem Verwendungszweck abhängen. Klassisch kommen in der Zahnmedizin Hochgold-haltige Legierungen zum Einsatz, die zahntechnisch sehr präzise verarbeitet werden können.

Einige häufig verwendete Restaurationsformen samt Vor- und Nachteilen stellen wir im Folgenden vor.

Vollkeramik

Es gibt verschiedene Arten von Vollkeramik, die sich im Detail unterscheiden. Allen gemeinsam ist, dass sie zahnfarbenen sind und mit dem Zahn verklebt werden (Adhäsivtechnik). Mit Vollkeramik sind ästhetisch die besten Ergebnisse erreichbar.

Vorteile +

  • Sehr gut biokompatibel
  • Je nach Defekt sehr substanzschonendes Beschleifen des Zahns möglich
  • hervorragende Ästhetik

Nachteile -

  • Je nach Einsatzgebiet erhöhte Frakturgefahr
  • Technik empfindlich in der Verarbeitung

VMK (Verblend-Metall-Keramik)

Bei Verblendkeramiken werden zwei Materialien kombiniert. Für die Stabilität und Dichtigkeit wird eine Metalllegierung, vorzugsweise Hochgold-haltig, verwendet. Von außen wird das Gerüst mit Keramik verblendet, so die Krone aussieht wie ein natürlicher Zahn. Diese Materialverbindung ist bewährt und sehr gut untersucht. Sie stellt eine gute Kombination aus Stabilität, Langlebigkeit und Kosmetik dar.

Vorteile +

  • gute Stabilität und Langlebigkeit
  • sehr gute Passgenauigkeit erzielbar
  • von außen zahnfarben
  • sehr präzise zu verarbeiten

Nachteile -

  • dunkler Rand vom Metallgerüst oder der Wurzel kann die Kosmetik beeinträchtigen
  • Materialkosten bei Hochgold-haltigen Legierungen

Zirkonoxid

Zirkonoxid ist eine Hochleistungskeramik. Es wird in der Regel als Gerüstmaterial verwendet, ähnlich einer VMK-Krone, welches dann mit einer weiteren Keramik verblendet wird. Durch Zirkonoxid können viele Zahnersatz-Konstruktionen metallfrei hergestellt werden. Allerdings kann Zirkonoxid nicht wie Vollkeramik mit der Zahnsubstanz verklebt werden.


Vorteile +

  • sehr gut biokompatibel
  • Zahnfarben

Nachteil -

  • Herstellungsbedingt keine bis geringe Friktion am Zahn
  • Kein echter Verbund zwischen Gerüst- und Verblendkeramik, Gefahr des Abplatzens ("Chipping" oder "Delamination")

Gold (Vollguss)

Eine reine Metallrestauration bezeichnet man als Vollguss. Klassisch wird dazu eine Hochgold-haltige Legierung verwendet. Es gibt jedoch auch zahlreiche andere Legierungen, die im Detail mit anderen Eigenschaften einhergehen. So stellen z.B. Gusskronen aus einer Nicht-Edelmetalllegierung (NEM) die Basisversorgung der gesetzlichen Krankenkasse im Seitenzahnbereich dar.

Vorteile +

  • gute Stabilität und Langlebigkeit
  • sehr gute Passgenauigkeit erzielbar
  • sehr präzise zu verarbeiten
  • kann sehr dünn verarbeitet werden

Nachteile -

  • zur Stabilisierung des Zahns muss oft gesunde Zahnsubstanz entfernt werden
  • schlechte Ästhetik
  • bei Hochgold-haltigen Legierungen hohe Materialkosten

 

Behandlungsablauf bei einer vollkeramischen Teilkrone

Behandlungsablauf einer Kronenversorgung

  • Wie lange hält eine Krone?
    Die Langlebigkeit einer Krone hängt stark von der Qualität ab. Eine sauber gearbeitete Krone sollte mindestens 10-15 Jahre halten. Nicht selten hält eine gut gearbeitete Krone 20-30 Jahre.

  • Muss der Zahn wurzelbehandelt werden?
    Wenn der Zahn vor der Behandlung keine Anzeichen einer Nervenentzündung zeigt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass der Zahn beschwerdefrei bleibt und keine Wurzelbehandlung erforderlich ist. Bei Zähnen, die ein gößeres Risiko einer später Wurzelbehandlung haben, gestalten wir die Kronen so, dass diese nach einer Wurzelbehandlung wahrscheinlich nicht erneuert werden muss.

  • Wie oft muss ich für eine Überkronung kommen?
    Im Seitenzahnbereich sind bei Überkronungen in einem Kiefer meist 2 Termine erforderlich. Bei Behandlungen im Frontzahnbereich kommen meist 1-2 Termine für Anproben zusammen mit dem Zahntechniker dazu.

In den Kosten einer Zahnersatzbehandlung spiegeln sich die aufgewendete Zeit und damit Sorgfalt und Qualität wieder. Des Weiteren hängen Sie von den verwendeten Materialien und der zahntechnischen Laborleistung ab.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass selbst bei der einfachsten Form einer z.B. Krone- eine Metallkrone aus Nicht-Edelmetall- die Kosten zwischen Krankenkasse und Patient geteilt werden. Der Anteil der Krankenkasse ist der sog. Festzuschuss.
Wählt der Patient eine darüber hinausgehende Form der Versorgung, z.B. eine Goldlegierung oder eine zahnfarbene Krone, bleibt der Festzuschuss der Krankenkasse gleich und der Patient trägt die darüber hinausgehenden Kosten privat. Zusatzversicherungen beteiligen sich in der Regel an den Kosten im tariflichen Umfang.

Private Krankenversicherung übernehmen die Kosten in der Regel im vertraglichen Umfang.

Wir besprechen selbstverständlich vor der Behandlung mit Ihnen die Möglichkeiten und Alternativen und erstellen für Sie einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Weitere allgemeine Informationen zu Behandlungskosten finden Sie hier.