Der klassische Weg eine Zahnlücke zu schließen, erfolgt mit einer Brücke. Dabei handelt es sich um einen festsitzenden Zahnersatz. Die Lücke begrenzende Nachbarzähne werden für eine Brücke beschliffen. Auf ihnen wird eine Konstruktion befestigt, die über die Zahnlücke rüberragt, sie überbrückt.
Zahnersatz mit Brücken ist in der Zahnmedizin ein bewährtes Verfahren und es können gute, langlebige Ergebnisse erzielt werden.
Eine Brücke ist eine zahntechnische Konstruktion, die über eine Zahnlücke reicht. Dazu werden Zähne neben einer Zahnlücke rundherum beschliffen (Pfeilerzähne). Die eigentliche Brücke besteht aus Kronen für die beschliffenen Zähne (Brückenankern) und Brückengliedern, welche fehlende Zähne ersetzen. Brückenanker und Brückenglieder sind dabei eine starre Konstruktion. Die für den Patienten spürbare und sichtbare Form der Brücke unterscheidet sich fast nicht von natürlichen Zähnen.
Mit einer Brücke können verschiedene Lückensituationen versorgt werden. So lange zu jeder Seite der Zahnlücke natürliche Zähne vorhanden sind, können ein bis drei nebeneinander liegende Zähne fehlen. Genauso können nebeneinander liegende Zahnlücken ("Zahn- Lücke- Zahn- Lücke- Zahn") versorgt werden. Fehlen hingegen die letzten Backenzähne, kann keine Brücke mehr hergestellt werden.
Wichtig bei der Planung einer Brücke ist die Wertigkeit der Pfeilerzähne. Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt, wie stark kann ein Brückenanker belastet werden? Nur Zähne mit guter Prognose sind zum Abstützen einer Brücke geeignet.
Klassische Brücke
Bei der klassischen Brücke werden Zähne, welche die Lücke zu beiden Seiten begrenzen, rundherum beschliffen. Die Brücke ist so an beiden Seiten der Zahnlücke abgestützt. Nach dem gleichen Prinzip kann eine Brücke auch auf Implantaten abgestützt werden.
Freiendbrücke
Bei einer Freiendbrücke befinden sich die Pfeilerzähne nur an einer Seite der Zahnlücke und das Brückenglied ragt frei in die Lücke. Wenn z.B. die hinteren Backenzähne fehlen, kann eine Freiendbrücke die Zahnreihe nach hinten verlängern. Allerdings können nur Zähne bis zur Breite eines kleinen Backenzahnes ersetzt werden, da die Hebelwirkung sonst zu groß wird. Die Verlängerung einer Zahnreihe nach hinten ist dadurch stark eingeschränkt.
Greifswalder Verbundbrücke
Zähne und Implantate verhalten sich biomechanisch im Gebiss unterschiedlich. Daher sollten Implantate und Zähne nicht in einer klassischen Brücke kombiniert werden, da langfristig verschiedene Probleme auftreten können. Um diese Probleme zu vermeiden, kann eine sog. Greifswalder Verbundbrücke hergestellt werden. Der Zahn wird dabei nicht direkt mit der Brücke versorgt, sondern erhält ein schützendes Goldkäppchen über das dann erst die Brücke gesetzt wird. Eines der großen Probleme, dass der Zahn sich aus dem Brückenverbund löst und kariös zerstört wird, kann so vermieden werden.
Teleskopbrücke
'Bei einer Teleskopbrücke handelt es sich um eine besondere Konstruktion, die eine Mischung aus einer klassischen Brücke und einem herausnehmbaren Zahnersatz darstellt. Ähnlich wie bei einer Teleskopprothese werden die Pfeilerzähne mit Teleskopen versorgt. Je nach Gesamtsituation kann eine Teleskopbrücke dann wie ein festsitzender oder herausnehmbarer Zahnersatz gestaltet werden.
Adhäsivbrücke
Die Adhäsivbrücke (auch Klebebrücke oder Maryland-Brücke genannt) ist eine besondere Brückenform, bei der die Pfeilerzähne gar nicht oder nur minimal beschliffen werden. Die Brücke wird adhäsiv an den Nachbarzähnen befestigt ("verklebt"). Eine Klebebrücke hat nur ein sehr begrenztes Einsatzgebiet und kommt als vorübergehender Zahnersatz zum Einsatz (z.B. als provisorische Versorgung im Rahmen einer Implantatbehandlung) oder auch als endgültiger Zahnersatz in ausgewählten Situationen im Frontzahnbereich (z.B. bei nicht angelegten Zähnen).
Vorteil einer Brücke ist die schnelle, unkomplizierte Herstellung. Die Anfertigung erfolgt in 2-3 Terminen und ist ein vorhersagbares, Risiko armes Verfahren.
Die Nachteile einer Brücke betreffen vor allem die Brückenanker. Sie müssen recht stark beschliffen werden, womit mehrere Nachteile einhergehen. Das Beschleifen schädigt und traumatisiert den Zahn und erhöht das Risiko einer Schädigung des Zahnnervs. Außerdem erschwert eine Brücke die Reinigbarkeit in dem Bereich der Mundhöhle. Das Risiko für Karies und Parodontitis steigen. Wie bei jedem Zahnersatz ist die Nachsorge wichtig für den langfristigen Erfolg.
Einer Brücke kann dann sinnvoll sein, wenn die Zähne neben einer Lücke ohnehin überkront werden müssten. Die Alternative zu einer Brücke ist meistens ein Implantat. In manchen Situationen kann auch ein herausnehmbarer Zahnersatz eine sinnvolle Alternative sein.
Für die Herstellung von Brücken kommen ähnlich wie bei Kronen hauptsächlich Keramiken und Metalllegierungen verwendet. Beide Materialien können einzeln und in Kombination verwendet werden.
Keramiken unterteilen sich dabei im Prinzip in Vollkeramik und Verblendkeramik. Bei Vollkeramik besteht die gesamte Restauration aus einer einizgen Keramik. Bei Verblendkeramik wird ein Gerüst aus Metall oder einer anderen Keramik (z.B. Zirkon) mit Keramik ummantelt.
Bei den Metalllegierungen gibt es unterschiedliche Zusammensetzungen, die u.a. von Ihrem Verwendungszweck abhängen. Klassisch kommen in der Zahnmedizin Hochgold-haltige Legierungen zum Einsatz, die zahntechnisch sehr präzise verarbeitet werden können.
Mehr zu Materialien finden Sie bei Kronen und Teilkronen.
In den Kosten einer Zahnersatzbehandlung spiegeln sich die aufgewendete Zeit und damit Sorgfalt und Qualität wieder. Des Weiteren hängen Sie von den verwendeten Materialien und der zahntechnischen Laborleistung ab.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass selbst bei der einfachsten Form einer Brücke- eine Metallkrone aus Nicht-Edelmetall- die Kosten zwischen Krankenkasse und Patient geteilt werden. Der Anteil der Krankenkasse ist der sog. Festzuschuss.
Wählt der Patient eine darüber hinausgehende Form der Versorgung, z.B. eine Goldlegierung oder eine zahnfarbenen Brücke, bleibt der Festzuschuss der Krankenkasse gleich und der Patient trägt die darüber hinausgehenden Kosten privat. Zusatzversicherungen beteiligen sich in der Regel an den Kosten im tariflichen Umfang.
Private Krankenversicherung übernehmen die Kosten in der Regel im vertraglichen Umfang.
Wir besprechen selbstverständlich vor der Behandlung mit Ihnen die Möglichkeiten und Alternativen und erstellen gerne einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Weitere allgemeine Informationen zu Behandlungskosten finden Sie hier.
Zahnärztliche Praxis
Dr. Peter Schmitz-Hüser
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